Krampfadern

sind ein häufiges Volksleiden. Nicht alle Krampfadern müssen operativ behandelt werden. Neben den echten Venenleiden und gefährlichen Formen des Krampfaderleidens mit Stauungsproblemen bis hin zur Entwicklung chronischer Geschwüre (offenes Bein), finden sich sehr viel häufiger kosmetisch störende kleine Krampfadern. Diese treten häufig schon lange vor den echten Venenleiden als erste Symptome auf. In jedem Fall sollte beim Auftreten solcher kleiner Krampfadern ein VenenCheck gemacht werden.

Die harmlosen kleinen Krampfadern unterscheiden sich in retikuläre Krampfadern und in kleinste Formen den sogenannten Besenreisern.   

♦ Beseitigung von retikulären Varizen durch Verödungsbehandlung

Retikuläre Varizen Das sind netzartige Venenerweiterungen ohne Krankheitswert, die meist im Rahmen eines vorhandenen Krampfaderleidens auftreten aber zu klein für eine Miniphlebtomie sind. Sie sind fein verzweigt, schimmern bläulich mit knotigen Erweiterungen gut sichtbar, dicht unter der Haut gelegen hindurch. Sie stellen ein rein kosmetisches Problem dar. Die Beseitigung ist mittels Verödung möglich. Neben der Verödung mit flüssigen Verödungsmitteln kann durch die Größe der Gefäßerweiterungen ähnlich wie bei der Entfernung von größeren Seitenästen auch Schaum zur Verödung eingespritzt werden. 

♦ Beseitigung von Besenreisern mittels Radiowelle oder Flüssigverödung

Besenreiser sind kleinste Krampfadern ohne Krankheitswert. Meist werden sie über ein erkennbares Zentralgefäß gespeist. Wenn es gelingt, das zuführende Gefäß zu punktieren, kann mittels eines flüssigen Verödungsmittels der ganze Gefäßbezirk mit sofort sichtbarer Wirkung beseitigt werden. Die Praxis für Gefäßmedizin benutzt zur Lokalisation der Zentralgefäße eine spezielle Infrarotdurchleuchtung und nicht wie üblich die Translumination. Selbst allerkleinste Erweiterungen, wie Äderchen im Gesicht oder auf der Nase (Couperose) können mittels Laser oder wie bei uns mit speziellen feinsten Nadeln durch Anwendung von Radiowellen schmerzfrei beseitigt werden.

 

  

Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und sind reine Selbstzahlerleistungen

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