Erfahrung

Dr. Klaproth verfügt über umfangreiche Erfahrung als unabhängiger freier Gerichtsgutachter in mehr als 500 Verfahren des sozialen Entschädigungsrechts und ist darüber hinaus als Gutachter für institutionelle Auftraggeber (Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Berufsgenossenschaften) auf dem gesamten chirurgischen Fachgebiet tätig. Er vertritt aber auch Patienten, wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Hier sollte aber möglichst immer ein im Medizinrecht erfahrener Anwalt eingeschaltet werden. 

Beratungen

In vielen Fällen sind die Betroffenen mit dem Ergebnis solcher Gutachten nicht zufrieden. Hier lohnt es sich zu überprüfen, ob das Gutachten auf Fehlern basiert. Allerdings sind solche Fehler für den medizinischen Laien und seinen Anwalt, wie auch für Richter und Behörden nicht leicht zu erkennen. Selbst für den Fachmann sind diese Fehler nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen, vor allem dann wenn das Gutachten nicht sämtliche Befunde herangezogen hat, falsche Daten zugrunde legt oder medizinischen Sachverhalt fehlerhaft beurteilt.

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Soziales Entschädigungsrecht 

Grad der Behinderung und Grad  der Schädigungsfolge werden hier festgelegt. Bedeutung haben diese Feststellungen vor allem aus steuerlichen Gründen, beim möglichen Bezug von frühzeitigen Altersrenten und bei sonstigen Vergünstigungen wie beispielsweise einer Befreiung von der Rundfunkgebühr, Kostenzuschüssen bei der Personenbeförderung und Parkplatzerleichterungen.

 

Gutachten

Berufsgenossenschaften, Gerichte und Versicherer greifen auf unabhängige Ärzte und Gutachter zurück.

Krankenversicherer dagegen beschäftigen einen eigenen Dienst - den MdK - mit der Erstellung von Parteigutachten. Im sozialen Entschädigungsrecht werden medizinische Gutachten bei der Feststellung und Bemessung von Unfallfolgen, Festlegung des Behinderungsgrades benötigt. Auch diese Behörden beschäftigen meist ihre eigenen Gutachter.

Feststellung von Unfallfolgen 

Grundsätzlich ist zwischen den berufsgenossenschaftlichen und privaten Unfallversicherungen zu unterscheiden. Die Entschädigung von Unfallfolgen wird bei den berufsgenossenschaftlichen Versicherungen,  bei der praktisch jeder Arbeitnehmer und auch jeder Schüler gesetzlich verpflichtet versichert ist, nach der MdE Tabelle entschädigt. Die privaten Unfallversicherungen bewerten die Schadenfolgen anders und legen die Gliedertaxe zugrunde. Beide Bewertungsmaßstäbe sind nicht mit den Tabellen im sozialen Entschädigungsrecht vergleichbar.

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Gegengutachten

Dr. Klaproth erstellt Gutachten für Geschädigte als auch für Versicherer, damit berechtigte Ansprüche nicht abgewehrt, sondern reguliert und entschädigt werden. Was die Höhe der Entschädigung angeht, ist aber immer ein Rechtsanwalt zu befragen, denn das ist nicht Aufgabe des medizinischen Gutachters.